Sie können eine
verhaltenstherapeutische Kurz- (25 Sitzungen) oder Langzeittherapie (45 Sitzungen) bei uns durchführen. Diese psychotherapeutischen Behandlungen sind zu Lasten von privaten Krankenversicherungen, Beihilfen, Berufsgenossenschaften oder teilweise auch gesetzlichen Krankenkassen (als außervertragliche Therapie nach dem Kostenerstattungsverfahren) möglich.